Mit dem Aufkommen des Internets, das es mittlerweile schon seit geraumer Zeit gibt, entstand auch der Bedarf an einer neuen Form von Rechten. Das Internet wuchs und entwickelte sich stetig weiter, und seine Nutzer benötigten einen angemessenen Schutz ihrer Rechte im Internet. Da die grundlegenden Menschenrechte diesem Bedarf nicht ausreichend gerecht wurden, mussten digitale Rechte geschaffen werden.
Grundbegriffe und Grundsätze der digitalen Rechte und der digitalen Freiheit
Der Begriff „digitale Rechte“ umfasst Menschenrechte, die es Internetnutzern ermöglichen würden, auf digitale Medien zuzugreifen, diese zu erstellen, zu nutzen sowie frei zu veröffentlichen. Dazu gehört selbstverständlich auch das Recht auf Zugang zu und Nutzung von elektronischen Geräten wie Computern sowie von gesamten Kommunikationsnetzen.
Bereits bestehende Rechte wie die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre wurden ebenfalls einbezogen, allerdings in einem völlig neuen Kontext. Schließlich wurde im Geiste der Moderne auch das Recht auf Internetzugang anerkannt und in den Gesetzen zahlreicher Länder als grundlegendes Menschenrecht verankert.
Digitale Freiheit umfasst daher das Recht auf universellen Zugang zu Technologie und Informationen sowie das bereits erwähnte Recht auf Privatsphäre, aber auch die Meinungs- und Ausdrucksfreiheit sowie das Recht auf Innovation, Kreativität und Entwicklung.
Einige Länder, wie beispielsweise Ägypten, haben zudem mehrere weitere relevante Faktoren berücksichtigt, die diese Rechte unmittelbar beeinflussen würden. Dazu zählen Aspekte wie die Qualität der Kommunikationsdienste, deren Nachhaltigkeit sowie die Kosten für den Zugang zu diesen Diensten.
Tatsächlich befasst sich ihr Beitrag zu diesem Thema sowohl mit dem digitalen Datenschutz als auch mit Bedrohungen für die Privatsphäre der Bürger dieses Landes – selbst wenn diese Bedrohung von der Regierung selbst, von Dienstleistern oder von Schadsoftware ausgeht.
Darüber hinaus befasst sich der Artikel auch mit der Meinungsfreiheit. Dazu gehört die Nutzung des Internets und der Online-Medien als Instrumente, die es den Nutzern ermöglichen, auf Plattformen zuzugreifen, auf denen sie ihre Gedanken und Meinungen offen äußern können. Die Meinungsfreiheit umfasst Medieninstitutionen, Gruppen, Journalisten sowie einzelne Nutzer.
Der Online-Schutz wurde schon bald zu einer Notwendigkeit
Wie bereits erwähnt, wurden die grundlegenden Menschenrechte, einschließlich der digitalen Freiheit, im Zusammenhang mit dem Internet als relevant anerkannt. Zu den weiteren Rechten, die ebenfalls unter den Begriff der digitalen Freiheit fallen, gehören unter anderem das Recht auf Bildung, Verbraucherrechte, Mehrsprachigkeit und Ähnliches.
Um diese Rechte zu gewährleisten, musste das Internet weltweit als öffentliches Gut neu definiert werden. Als solches muss es für alle zugänglich sein, und die Rechte anderer müssen anerkannt und respektiert werden. Dies hat auch die Notwendigkeit mit sich gebracht, Regeln festzulegen, die bestimmte Handlungen zulassen oder verbieten, entsprechend den Gesetzen außerhalb des Internets. Das bedeutet im Grunde genommen, dass alles, was das Gesetz außerhalb des Internets nicht zulässt, auch online nicht toleriert werden sollte und nicht toleriert werden wird.
Darüber hinaus besteht laut der Jesuitenzeitschrift die Möglichkeit eines Missbrauchs der Meinungsfreiheit. Dieser Missbrauch kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen ausgehen. Nicht nur das, sondern es besteht auch ein großes Potenzial für die Ausbeutung von Computer- und Internetnutzern zum Zwecke des finanziellen Gewinns, ganz zu schweigen von repressiven Regimes, die Informationen vor den Nutzern verbergen oder blockieren würden. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, musste eine Charta der Menschenrechte für das Internet ausgearbeitet werden.
Tatsache ist, dass diese Rechte angesichts der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Internets regelmäßig überprüft und aktualisiert werden müssen. Diese Notwendigkeit zeigte sich am deutlichsten bei der Beschlagnahmung von Megaupload durch die US-Regierung vor einigen Jahren. Damals argumentierte die Regierung, dass Eigentumsrechte verloren gingen, wenn Nutzer sich dafür entschieden, ihre Daten bei einem Cloud-Computing-Dienst zu speichern, was ihr heftige Kritik seitens der EFF (Electronic Frontier Foundation) einbrachte.
Positiv ist, dass immer mehr Länder die Notwendigkeit erkannt haben, verschiedene digitale Rechte und Freiheiten zu berücksichtigen, und dass in den letzten zwei Jahrzehnten in diesem Bereich große Fortschritte erzielt wurden. Dabei ging es vor allem darum, sicherzustellen, dass der Zugang zum Internet, zu elektronischen Geräten und Ähnlichem für alle Menschen flächendeckend verfügbar wird. Andererseits bestand auch die Notwendigkeit, bestimmte Einschränkungen zu verhindern, die als unangemessen angesehen wurden.
Nach zahlreichen Vorschlägen für eine Charta der Rechte, Weltgipfeln zum Thema Internet und digitale Freiheiten, Grundrechtekatalogen und Ähnlichem wurde auch die Meinung der Öffentlichkeit eingeholt. Die Internet Society führte eine ganze Reihe von Online-Befragungen in über 20 Ländern durch, an denen mehr als 10.000 Nutzer teilnahmen. Die Nutzer wurden nach ihrer Meinung zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit digitalen Rechten befragt, beispielsweise ob der Zugang zum Internet als grundlegendes Menschenrecht betrachtet werden sollte und ob sie der Ansicht sind, dass das Internet der Gesellschaft helfen kann.
Die Ergebnisse der Studie haben gezeigt, dass viele der Ansicht sind, das Internet sei tatsächlich eine positive Kraft in der Welt und dass es dezentralisiert, frei und zum Schutz seiner Nutzer gestaltet sein sollte, so wie das Gesetz sie in der „realen Welt“ schützt.
